| |
|
Wir führen Seit 1994 erfolgreich kleine und große Feuerwerke durch. Möglichkeiten dafür gibt es viele, wie z. B. Geburtstage, Hochzeiten, Vereinsfeste, Sportfeste, Dorf- und Stadtfeste, Strandpartys, Konzerte, Kulturveranstaltungen, Eröffnungen, Einweihungen oder ein Jubiläum. Es besteht auch die Möglichkeit nur einzelne pyrotechnische Effekte einzusetzen. Dazu gehören Lichterbilder, Bühnenfeuerwerk, bengalische Beleuchtungen, usw. Hier finden Sie Informationen und Bilder zu den verschiedenen Möglichkeiten. |
 | |
| |
|
Für diese Feuerwerke sind je nach eingesetztem Material Sicherheitsabstände von 20- 250 m erforderlich! Es sind die Abstände zu brandgefährdeten Objekten, Flugplätzen, Wasserstraßen, Zuschauern und das Gelände zu berücksichtigen. Durchführung nur von zugelassenen Feuerwerkern. |
| |
|
Auch diese Feuerwerke müssen (außer Silvester) beantragt und genehmigt werden. Es sind Sicherheits- abstände von mind. 10 m einzuhalten. Weiterhin sind die Brand- und Lärmschutz- vorschriften zu beachten. Dürfen von Privatpersonen z. B. für Hochzeiten, o.ä. abgebrannt werden. |
| |
|
Für einige Effekte sind keine Genehmigungen erforderlich. Alle erforderlichen Sicherheitsvorschriften sind zu beachten. Kauf und Verwendung nur von Personen über 18 Jahre und für die zugelassenen Verwendungszwecke. |
| |
|
Die Artikel können bei sehr geringen Sicherheits- abständen eingesetzt werden. Die Verwendung in Veranstaltungstätten und auf Bühnen ist genehmigungspflichtig. Die gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten. Abgabe nur an Personen über 18 J. Kat. T1 und 21 J. Kat. T2. |
| |