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Feuerwerk

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Wir führen Seit 1994 erfolgreich kleine und große Feuerwerke durch.
Möglichkeiten dafür gibt es viele, wie z. B. Geburtstage, Hochzeiten,
Vereinsfeste, Sportfeste, Dorf- und Stadtfeste, Strandpartys, Konzerte,
Kulturveranstaltungen, Eröffnungen, Einweihungen oder ein Jubiläum.
Es besteht auch die Möglichkeit nur einzelne pyrotechnische Effekte einzusetzen.
Dazu gehören Lichterbilder, Bühnenfeuerwerk, bengalische Beleuchtungen, usw.
Hier finden Sie Informationen und Bilder zu den verschiedenen Möglichkeiten.

Für diese Feuerwerke sind je
nach eingesetztem Material
Sicherheitsabstände von
20- 250 m erforderlich!
Es sind die Abstände zu
brandgefährdeten Objekten, Flugplätzen, Wasserstraßen,
Zuschauern und das Gelände zu berücksichtigen.
Durchführung nur von
zugelassenen Feuerwerkern.

Auch diese Feuerwerke müssen (außer Silvester)
beantragt und genehmigt werden. Es sind Sicherheits-
abstände von mind. 10 m einzuhalten. Weiterhin sind
die Brand- und Lärmschutz-
vorschriften zu beachten.
Dürfen von Privatpersonen
z. B. für Hochzeiten, o.ä.
abgebrannt werden.

Für einige Effekte sind keine
Genehmigungen erforderlich.
Alle erforderlichen
Sicherheitsvorschriften
sind zu beachten.
Kauf und Verwendung
nur von Personen
über 18 Jahre und für
die zugelassenen
Verwendungszwecke.

Die Artikel können bei sehr
geringen Sicherheits-
abständen eingesetzt
werden. Die Verwendung in
Veranstaltungstätten und
auf Bühnen ist
genehmigungspflichtig.
Die gesetzlichen Vorschriften
sind zu beachten. Abgabe
nur an Personen über 18 J.
Kat. T1 und 21 J. Kat. T2.

Zum ansehen weiterer Bilder klicken Sie auf das jeweilige Feld.

Gewerbliche Kunden erhalten die Preislisten nach der

Registrierung

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